AGB der TÜNNI GmbH
Verzeichnis
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tünni GmbH
1. Grundlagen
Für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Tünni GmbH gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Tünni GmbH ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
2. Preise
Die Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) oder EUR (Euro). Bei Lieferungen innerhalb der Schweiz sind die Kosten für Versand, Verpackung, Transport und Mehrwertsteuer im Preis inbegriffen und werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt. Abweichungen hiervon sind ausdrücklich und schriftlich festzuhalten.
Ist der Lieferort nicht per LKW erreichbar, gehen Verantwortung und Kosten der Lieferung bis zur nächstgelegenen, per LKW erreichbaren Abladestelle auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, beim Kauf auf mögliche Lieferhindernisse hinzuweisen, um eine reibungslose Lieferung zu ermöglichen.
Entstehen bei der Lieferung oder Zustellung zusätzliche Aufwände aufgrund von nicht vorgängig gemeldeten oder nicht vorhersehbaren Gegebenheiten vor Ort (insbesondere eingeschränkte Zufahrten, fehlende Abladestellen, schwieriges Gelände oder fehlende Hilfspersonen), ist die Tünni GmbH berechtigt, den daraus resultierenden Mehraufwand dem Käufer nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich innerhalb der Schweiz, der Europäischen Union, Liechtenstein, Grossbritannien und Norwegen. Bei Lieferungen innerhalb der Schweiz und Liechtenstein sind die Kosten für Versand, Verpackung und Transport im Preis inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für Lieferungen in die Europäische Union sowie nach Grossbritannien und Norwegen gelten die im Kaufvertrag oder auf der Rechnung festgehaltenen Regelungen zu Liefer- und Transportkosten.
Einfuhrsteuern, Zollgebühren und vergleichbare Abgaben fallen ausschliesslich bei Lieferungen ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein an. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind diese Kosten nicht im Preis enthalten und werden von den zuständigen Behörden erhoben. Abweichende Regelungen, insbesondere die Übernahme solcher Kosten durch die Tünni GmbH, können im Einzelfall vertraglich oder auf der Rechnung festgehalten werden.
Für Lieferungen innerhalb der Schweiz sind die Kosten für Zubehör- und Zusatzprodukte (nachfolgend Accessoires genannt) im Preis enthalten. Bei Lieferungen ausserhalb der Schweiz sind diese Kosten nur dann im Preis enthalten, wenn die Accessoires gemeinsam mit einem Hauptprodukt geliefert werden. Erfolgt die Lieferung von Accessoires separat, sind die Lieferkosten nicht im Preis enthalten und werden separat ausgewiesen. Abweichungen hiervon sind schriftlich festzuhalten.
Ändert der Käufer nach Auftragserteilung Spezifikationen, Ausführungen, Masse, Materialien oder sonstige vereinbarte Leistungen, und ergeben sich daraus zusätzliche Aufwände, insbesondere bei Montage oder Installation, ist die Tünni GmbH berechtigt, die Preise entsprechend dem dadurch entstehenden Mehraufwand anzupassen. Solche Mehrkosten werden dem Käufer separat in Rechnung gestellt.
3. Offerten
Sämtliche Angaben der Tünni GmbH zu Preisen, Waren, Liefer- und sonstigen Bedingungen, unabhängig davon, ob sie allgemein oder im Hinblick auf eine konkrete Anfrage des Käufers erfolgen, sind unverbindlich, solange die Tünni GmbH nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Aufträge und Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie von der Tünni GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Die Annahme einer Offerte durch den Käufer begründet noch keinen Vertrag. Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben über die Beschaffenheit der Ware sowie über weitere Vertragsbedingungen gehen allfälligen abweichenden Angaben in Bestellungen oder Aufträgen vor.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Tünni GmbH. Die Tünni GmbH ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Tünni GmbH bei der Eintragung mitzuwirken.
Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist es dem Käufer untersagt, die gekaufte Ware zu veräussern, zu verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken zu übereignen. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme durch Dritte hat der Käufer die Tünni GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Lieferung
Lieferfristen und Liefertermine werden von der Tünni GmbH nach bestem Wissen angegeben und nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch als unverbindlich. Aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder -terminen entstehen dem Käufer weder Rücktrittsrechte noch Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche. Die Tünni GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Im Falle höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, unabhängig davon, ob diese bei der Tünni GmbH, deren Lieferanten oder Hilfspersonen eintreten, welche die Herstellung oder Lieferung der Ware verhindern oder wesentlich erschweren, ist die Tünni GmbH berechtigt, ohne Haftungsfolgen vom Vertrag zurückzutreten oder Lieferfristen und -termine angemessen anzupassen.
Ist die Lieferung der Ware auf Abruf durch den Käufer vereinbart, so ist dieser verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist nach entsprechender Avisierung durch die Tünni GmbH abzurufen.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert, sodass eine Zwischenlagerung erforderlich wird, werden die anfallenden Lagerkosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Wird die Ware bei vereinbarten oder üblichen Lieferzeiten nicht entgegengenommen, ist der zusätzliche Aufwand einer erneuten Zustellung vom Käufer zu vergüten. Weitere aus der verspäteten Abnahme entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse. Das Abladen der Ware ab dem LKW sowie ein allfälliger Weitertransport an einen anderen Ort als die Abladestelle (z. B. Aufstellort) obliegen dem Käufer. Der Käufer trägt die Verantwortung dafür, dass die Ware an einem sicheren Ort abgeladen werden kann.
6. Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel der Tünni GmbH so rasch als möglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen seit Erhalt der Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt.
Reklamationen sind vor jeglicher Nutzung der gelieferten Ware anzubringen. Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich zu melden.
Beanstandungen und Reklamationen berechtigen den Käufer in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware oder zur Zurückbehaltung des vereinbarten Kaufpreises.
Bei offensichtlichen Transportschäden ist zusätzlich der Frachtführer zu informieren und ein entsprechender Vermerk auf dem Lieferschein anzubringen (z. B. „Ware unter Vorbehalt angenommen“). Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins geht die Gefahr von der Tünni GmbH auf den Käufer über.
7. Sachgewährleistung
Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden hat, und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung sowie zur fristgerechten Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Tünni GmbH nach eigener Wahl den schadhaften Gegenstand nachbessern (Reparatur) oder Ersatz liefern oder, sofern sie auf eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung verzichtet, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen.
Diese Pflicht der Tünni GmbH und das entsprechende Recht des Käufers verjähren 24 Monate nach Erhalt der Lieferung. Bei Elektronikartikeln sowie bei elektrischen oder elektronischen Baugruppen und Komponenten beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Nach Ablauf dieser Fristen bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche, unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt.
Die vorgenannten Mängelrechte des Käufers bestehen insbesondere nicht bei folgenden Fällen:
- natürlichem Verschleiss;
- natürlichen oder materialtypischen Eigenschaften von Materialien, die je nach Material, Verarbeitung, Umgebungseinflüssen, Nutzung, Pflege sowie klimatischen Bedingungen unterschiedlich auftreten können, z. B. Quellen, Schwinden, Rissbildung, Verzug, Harzaustritt, Verfärbungen, Veränderungen der Oberfläche sowie Geruchsbildung oder -entwicklung;
- Schäden oder Abweichungen, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemässer Behandlung, Lagerung, Aufstellung, Wartung oder Verwendung entstehen, insbesondere bei Nichtbeachtung von Einbau-, Betriebs-, Pflege- oder Sicherheitshinweisen;
- Schäden infolge höherer Gewalt oder besonderer äusserer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund eines Gebrauchs ausserhalb der vertraglich vorausgesetzten gewöhnlichen Verwendung.
Es bestehen keine Ansprüche des Käufers bei handelsüblichen oder nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.
Die Tünni GmbH übernimmt bei berechtigten Gewährleistungsmängeln ausschliesslich die Kosten für die Beschaffung der Ersatzgegenstände oder Ersatzteile sowie für die Instandsetzung des Liefergegenstandes in ihrem Werk. Der Austausch von Ersatzgegenständen oder Ersatzteilen sowie deren Entsorgung erfolgt vor Ort ausschliesslich durch und auf Kosten des Käufers.
8. Annullierungen und Rücksendungen
Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Tünni GmbH. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen. Umtausch und Rücknahme von Waren der Tünni GmbH sind nur nach vorheriger schriftlicher Absprache und in absolut einwandfreiem Zustand möglich. Rücksendungen sind franko vorzunehmen. Rücksendungen ohne Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben. Sämtliche durch Umtausch und Rücknahme entstehende Kosten, insbesondere für administrativen und zeitlichen Aufwand, Verpackung und Fracht, trägt der Käufer. Sonderanfertigungen sowie individuell konfigurierte Produkte sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
9. Zahlung
Die Zahlungskonditionen werden jeweils individuell auf der Rechnung festgehalten.
Die Rechnungen der Tünni GmbH sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in CHF (Schweizer Franken) oder EUR (Euro) zahlbar sofort, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug, zu bezahlen. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrags auf dem Post- oder Bankkonto der Tünni GmbH. Wechsel oder Checks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden sämtliche Forderungen der Tünni GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist die Tünni GmbH berechtigt, allenfalls gewährte Rabatte zu widerrufen.
Zahlungsverzug und sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, welche die Bezahlung der Ware oder Dienstleistung gefährden, berechtigen die Tünni GmbH,
- jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzubehalten oder vom Käufer zurückzuverlangen bzw. vereinbarte Dienstleistungen nicht zu erbringen;
- alle bestehenden Forderungen gegen den Käufer ungeachtet ihrer Fälligkeit sofort geltend zu machen oder für die Forderungen Sicherheiten zu verlangen;
- noch ausstehende Lieferungen ungeachtet der für diese getroffenen Vereinbarungen nur gegen Vorkasse auszuführen;
- sowie vom Käufer Verzugszinsen von mindestens 2% über dem üblichen Kontokorrentzinssatz des Schweizer Verbands der Raiffeisenbanken und Mahngebühren von bis zu CHF 30.– zu verlangen.
Die Tünni GmbH hat das Recht, die gelieferte Ware nach wiederholter schriftlicher Mahnung zurückzufordern. Dieser Aufforderung hat der Käufer innerhalb angemessener Frist Folge zu leisten. Sämtliche angefallenen Kosten gehen dabei zu Lasten des Käufers.
Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Zusätzliche Leistungen
Werden abweichend vom Kaufvertrag auf Wunsch des Käufers zusätzliche Leistungen erbracht, werden die anfallenden Kosten nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen verrechnet.
11. Installation von Elektrogeräten
Die Installation von Elektrogeräten darf nur durch eine autorisierte Fachperson vorgenommen werden. Erfolgt die Installation durch nicht autorisierte Personen, übernimmt die Tünni GmbH keine Haftung. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden, die im Zusammenhang mit einem unsachgemässen Anschluss oder einer nicht fachgerechten Installation der Elektrogeräte entstehen.
12. Haftung / Folgeschäden
Für den ordnungsgemässen Aufbau, die regelmässige Kontrolle und die Sicherheit ist der Käufer bzw. Betreiber verantwortlich. Jede Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die sich aus dem Aufstellen und Benutzen ergeben, übernimmt die Tünni GmbH keine Haftung. Die Hinweise in den Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweisen bezüglich Aufbau und Nutzung sind zwingend zu beachten und einzuhalten.
Für die Einhaltung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen am Aufstellort sowie für allfällige Bewilligungen, Abnahmen und Auflagen im Zusammenhang mit Installation und Betrieb ist der Käufer bzw. Betreiber verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Vorschriften zu Gesundheitsauflagen bei öffentlich oder gewerblich betriebenen Anlagen (z. B. Hotels), einschliesslich Anforderungen an die Wasserhygiene und Wasserpflege sowie allfällige Mess-, Dokumentations- und Kontrollpflichten. Dies gilt ebenso für feuerpolizeiliche, brandschutztechnische oder sonstige behördliche Vorgaben und Abnahmen im Zusammenhang mit Heizungsanlagen, Saunaöfen und deren Installation.
13. Personensicherheit
Für die Personensicherheit ist ausschliesslich der Käufer bzw. der Betreiber verantwortlich. Dieser stellt sicher, dass die Sicherheitsvorschriften und Sicherheitshinweise, insbesondere die Begleitunterlagen sowie Betriebs- und Sicherheitshinweise, welche dem Käufer übergeben werden oder auf www.tuenni.ch verfügbar sind, jederzeit eingehalten werden. Für Verletzungen und Unfälle, die sich aus dem Betrieb ergeben, übernimmt die Tünni GmbH keine Haftung.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen, Dienstleistungen und die Zahlung ist der schweizerische Sitz der Tünni GmbH. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Lieferverträgen sind – unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen – die ordentlichen Gerichte am schweizerischen Sitz der Tünni GmbH zuständig.
15. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Tünni GmbH unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Dürnten, Dezember 2025
www.tuenni.ch; Tünni GmbH; CH-8635 Dürnten