Sie möchten ein Gartenhaus, Sauna, Kota oder Campingpod in Ihrem Garten aufstellen. Worauf Sie bezüglich den Bauvorschriften in der Schweiz zu achten haben, erklären wir Ihnen nachstehend:
Das Baurecht ist zunächst auf Bundesebene geregelt. Das Raumplanungsgesetz gibt hier den groben Rahmen vor.
Massgeblich sind jedoch die Baugesetze der Kantone mit den zugehörigen Verordnungen sowie die Baureglemente der jeweiligen Gemeinde. Bevor Sie ein Gartenhaus oder Geräteschuppen aufstellen, sollten Sie also die kantonale und vor allem die kommunale öffentliche Baurechtsordnung einsehen, in der Sie die Vorschriften zu Grenz- und Gebäudeabständen finden.
Bevor Sie die teils recht aufwändigen Recherchen bezüglich den kantonalen Bestimmungen starten, empfehlen wir Ihnen sich an Ihre Baubehörde vor Ort zu wenden. In vielen Fällen haben die Baubehörden der Gemeinden einen weiten Ermessensspielraum bei der Auslegung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, etwa was Gestaltungsfragen angeht. Auch deswegen ist es sinnvoll, wenn Sie sich direkt dort erkundigen.
So vielfältig die Regelungen beim Bauen innerhalb der Schweiz sind, lassen sich doch einige grundsätzliche Vorschriften festmachen, die aus dem Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) hervorgehen.
Keine Schädigungen des Nachbargrundstücks
Nach ZGB 685 I dürfen Grabungen und Bauten auf Ihrem Grundstück nicht dazu führen, dass das Grundstück Ihres Nachbarn oder darauf vorhandene Vorrichtungen beschädigt werden (etwa durch Bewegungen des Erdreichs).
Einhaltung der Brandschutzvorschriften
Zu den Brandschutzvorschriften finden Sie hier weitere Info.
Abstandsvorschriften bei besonderer Grundstückslage
Befindet sich Ihr Grundstück in einer besonderen Lage, etwa in der Nähe eines Waldes oder einer Strasse, so gelten häufig spezielle Vorschriften. Bei Bauten nahe an Strassen oder Gewässern werden zumeist Baulinien festgesetzt, die Sie nicht überschreiten dürfen. Beim Bauen nahe am Waldrand gilt ein Abstand von zwanzig bis dreissig Metern.
Abweichen von Bauvorschriften des Privatrechts
Über privatrechtliche Bauvorschriften können Sie sich unter Umständen hinwegsetzen, wenn Sie die Zustimmung Ihres Nachbarn bekommen. Diese kann auf drei Arten erfolgen:
Zwar dürfen Sie, wenn Sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Grenzbebauung bewegen, auch ohne Zustimmung der Nachbarn eine Grenzbebauung vornehmen. Doch meist stösst man auf viel mehr Verständnis, wenn die Betroffenen im Voraus informiert werden. Damit das Verhältnis zu den Nachbarn ungetrübt bleibt und alle ihren Garten weiterhin genießen können: Weihen Sie die Nachbarn im Voraus in Ihre Pläne ein!
Was müssen Sie vor dem Aufstellen Ihres Gartenhauses beachten?
Wenn alles stimmt, wünschen wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf bei der Planung Ihres Gartenhauses!